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Unternehmens- & Förderberatung

Ihr Projekt ist
Mehrwert.

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Mein Angebot

Forschung & Entwicklung

Sie haben die Idee für ein neues Produkt, Verfahren, eine neue Dienstleistung oder einen neuen Prozess, für eine Innovation oder planen eine Investition? Nutzen Sie alle nationalen Fördermöglichkeiten, heben wir gemeinsam Ihr Potenzial und profitieren Sie von meiner umfangreichen Kompetenz und Erfahrung als Förder- und Investitionsberaterin!

Forschungsprämie

Für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung sowie für Auftragsforschung wird Ihnen im Sinne des § 108 c EstG eine 14 % Förderungsquote der gesamten Aufwendungen für F&E in einem Wirtschaftsjahr gewährt.
Durch zielgerichtete Beschreibung Ihrer Förderschwerpunkte im Jahresgutachten steigere ich für Sie die Erfolgsquote einer positiven Beurteilung.  

Projektmanagement

Steigern Sie das Bewusstsein für Fördermöglichkeiten sowie die interne Abwicklung von Förderprojekten in Ihrem Unternehmen durch gezielte Projektmanagement-Schulungen Ihrer MitarbeiterInnen und Ihres F&E Teams.
Gerne setze ich einen auf Ihre Unternehmensbedürfnisse ausgerichteten Workshop zur strategischen, effizienten Durchführung Ihrer Projekte um! Wollen auch Sie Ertragspotenziale in Ihrem Unternehmen heben?

Forschung & Entwicklung

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Forschungsprämie

Für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung sowie für Auftragsforschung wird Ihnen im Sinne des § 108 c EstG eine 14 % Förderungsquote der gesamten Aufwendungen für F&E in einem Wirtschaftsjahr gewährt.
Durch zielgerichtete Beschreibung Ihrer Förderschwerpunkte im Jahresgutachten steigere ich für Sie die Erfolgsquote einer positiven Beurteilung.  

Projektmanagement

Steigern Sie das Bewusstsein für Fördermöglichkeiten sowie die interne Abwicklung von Förderprojekten in Ihrem Unternehmen durch gezielte Projektmanagement-Schulungen Ihrer MitarbeiterInnen und Ihres F&E Teams.
Gerne setze ich einen auf Ihre Unternehmensbedürfnisse ausgerichteten Workshop zur strategischen, effizienten Durchführung Ihrer Projekte um! Wollen auch Sie Ertragspotenziale in Ihrem Unternehmen heben?

Meine Expertise

A-IMG_7261-Eva-Felix

Mehrere Jahre branchenübergreifende Projekterfahrung im KMU- sowie Konzernsektor – das Fundament für die erfolgreiche Realisierung Ihres Förderprojektes! Mein Know-how aus zahlreichen Förderprojekten fließt hierbei in die realistische Bewertung Ihres Projektgegenstands, der Definition möglicher Finanzierungsquellen und Förderstellen, sowie der erfolgreichen Gestaltung im Einreichungsverfahren und während des gesamten Projektverlaufs. Neben dem persönlichen Kundenkontakt liegt mein Fokus auf der strukturierten Projektplanung und der Schulung Ihrer Teams bzw. Unterstützung in der unternehmensinternen Projektumsetzung!

Ich freue mich sehr, gemeinsam mit Ihnen Mehrwerte zu schaffen, denn:
Ihr Unternehmen ist Mehrwert und Ihre Projekte sind es auch!

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Meine Expertise

Mehrere Jahre branchenübergreifende Projekterfahrung im KMU- sowie Konzernsektor – das Fundament für die erfolgreiche Realisierung Ihres Förderprojektes! Mein Know-how aus zahlreichen Förderprojekten fließt hierbei in die realistische Bewertung Ihres Projektgegenstands, der Definition möglicher Finanzierungsquellen und Förderstellen, sowie der erfolgreichen Gestaltung im Einreichungsverfahren und während des gesamten Projektverlaufs. Neben dem persönlichen Kundenkontakt liegt mein Fokus auf der strukturierten Projektplanung und der Schulung Ihrer Teams bzw. Unterstützung in der unternehmensinternen Projektumsetzung!

Ich freue mich sehr, gemeinsam mit Ihnen Mehrwerte zu schaffen, denn:
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FAQs - FORSCHUNGSFÖRDERUNG

➤ Was wird unter industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung verstanden?

Industrielle Forschung bezeichnet planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Erkenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, in einer daran anschließenden experimentellen Entwicklung neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zur Verwirklichung erheblicher Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen nutzen zu können. Die industrielle Forschung reicht von der Ideenfindung bis zur Validierung von Labormustern und Erstellung von Handlungsanweisungen. Die Weiterentwicklung des funktionsfähigen Labormusters bis zum Prototypen fällt unter die Kategorie experimentelle Entwicklung. Steht am Ende eines Projekts ein fertiges serienreifes Produkt oder Verfahren, eine einsatzfähige Dienstleistung oder ein funktionsfähiger Prototyp, so handelt es sich im Regelfall um experimentelle Entwicklung, auch wenn das Projekt essentielle Teilprojekte in der industriellen Forschung behandelt.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Forschungsförderung sowie für die Forschungsprämie ist die deutliche Abgrenzung zum klassischen Engineering, der reinen Produktentwicklung oder zum Produktdesign.

Nach dem Einkommensteuergesetz:

Für die Forschungsprämie relevant ist: „Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen des Wissens zu erarbeiten“ (§ 108c Abs 1 Z 1 Einkommensteuergesetz 1998).

Nach dem Frascati-Manual:

„Research and experimental development (R&D) comprise creative and systematic work undertaken in order to increase the stock of knowledge – including knowledge of humankind, culture and society – and to devise new applications of available knowledge.“ (OECD Frascati-Manual 2015, S. 44)

➤ Was wird gefördert?

Förderbar sind Projekte zur industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung mit hohem Innovationscharakter, technischen Risiken und wirtschaftlichen Erfolgschancen.

➤ Wie hoch muss das Projektvolumen sein?

Die Gesamtprojektkosten richten sich nach der Größe Ihres Unternehmens. Für Klein- und Mittelunternehmen sowie Startups gibt es die Möglichkeit ein sogenanntes Kleinprojekt mit einer Laufzeit von max. 18 Monaten in der Höhe von max. 150.000 € zu beantragen. Bei Großunternehmen liegen die Gesamtprojektkosten bei ca. 250.000 € pro Projektjahr (12 Monate).

➤ Wie lange kann ein F&E-Projekt dauern?

Die maximale Projektlaufzeit im FFG Basisprogramm beträgt 60 Monate (dies entspricht 5 Projektjahren zu je 12 Monaten).

➤ Welche Förderhöhe ist möglich?

Je nach Unternehmensgröße zwischen 19 % – 100 % Zuschuss der förderbaren Kosten zzgl. 25 % Gemeinkostenzuschlag. Die Förderung beträgt in der Regel 50 % der Projektkosten – bei Startups (bereits in Gründungsphase) bis zu max. 70 %. Die Finanzierung erfolgt in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen (Zinssatz derzeit 1 % p.a., bei großen Projekten auch Haftungen für einen Bankkredit inklusive Kreditkostenzuschuss). In den meisten Bundesländern erfolgt noch eine Aufstockung der Förderung durch Landesmittel. Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem auch die Restfinanzierung des Vorhabens durch das Unternehmen und der Kostennachweis für die projektbezogene Verwendung der Förderungsmittel.

➤ Welche Kosten werden gefördert?

Förderbar sind projektrelevante Kosten wie Personalkosten, F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Drittkosten und Reisekosten. Mit Ausnahme der Drittkosten wird ein Gemeinkostenzuschlag von + 25 % hinzugerechnet.

➤ Wann kann eingereicht werden?

Eine Einreichung ist laufend möglich. Die Forschungsförderung muss allerdings VOR der Projektdurchführung bei der jeweiligen Förderstelle beantragt werden.

➤ Was ist das technologische Reifegradmodell/technology readiness level (NASA)?

Das Konzept des „Technology Readiness Level – TRL“ wurde 1988 von der NASA entwickelt. Ziel war es, eine Einstufung zu finden, um die Eignung einer Technologie für den Einsatz in Raumfahrtkomponenten abzuschätzen. Davon ausgehend hat sich der TRL als Standard in weiteren Bereichen der Zukunftstechnologien entwickelt. Er gibt auf einer Skala von 1 bis 9 an, wie weit entwickelt eine Technologie ist. Über die ESA (European Space Agency) fand das Konzept auch in Europa Eingang und wurde bald von den europäischen Technologie-Förderprogrammen (Horizon 2020) übernommen. Auch nationale Förderagenturen wie die FFG stellen mittlerweile in manchen Förderprogrammen darauf ab.

Industrielle Forschung bezeichnet planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Erkenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, in einer daran anschließenden experimentellen Entwicklung neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zur Verwirklichung erheblicher Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen nutzen zu können. Die industrielle Forschung reicht von der Ideenfindung bis zur Validierung von Labormustern und Erstellung von Handlungsanweisungen. Die Weiterentwicklung des funktionsfähigen Labormusters bis zum Prototypen fällt unter die Kategorie experimentelle Entwicklung. Steht am Ende eines Projekts ein fertiges serienreifes Produkt oder Verfahren, eine einsatzfähige Dienstleistung oder ein funktionsfähiger Prototyp, so handelt es sich im Regelfall um experimentelle Entwicklung, auch wenn das Projekt essentielle Teilprojekte in der industriellen Forschung behandelt.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Forschungsförderung sowie für die Forschungsprämie ist die deutliche Abgrenzung zum klassischen Engineering, der reinen Produktentwicklung oder zum Produktdesign.

Nach dem Einkommensteuergesetz:

Für die Forschungsprämie relevant ist: „Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen des Wissens zu erarbeiten“ (§ 108c Abs 1 Z 1 Einkommensteuergesetz 1998).

Nach dem Frascati-Manual:

„Research and experimental development (R&D) comprise creative and systematic work undertaken in order to increase the stock of knowledge – including knowledge of humankind, culture and society – and to devise new applications of available knowledge.“ (OECD Frascati-Manual 2015, S. 44)

Förderbar sind Projekte zur industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung mit hohem Innovationscharakter, technischen Risiken und wirtschaftlichen Erfolgschancen.

Die Gesamtprojektkosten richten sich nach der Größe Ihres Unternehmens. Für Klein- und Mittelunternehmen sowie Startups gibt es die Möglichkeit ein sogenanntes Kleinprojekt mit einer Laufzeit von max. 18 Monaten in der Höhe von max. 150.000 € zu beantragen. Bei Großunternehmen liegen die Gesamtprojektkosten bei ca. 250.000 € pro Projektjahr (12 Monate).

Die maximale Projektlaufzeit im FFG Basisprogramm beträgt 60 Monate (dies entspricht 5 Projektjahren zu je 12 Monaten).

Je nach Unternehmensgröße zwischen 19 % – 100 % Zuschuss der förderbaren Kosten zzgl. 25 % Gemeinkostenzuschlag. Die Förderung beträgt in der Regel 50 % der Projektkosten – bei Startups (bereits in Gründungsphase) bis zu max. 70 %. Die Finanzierung erfolgt in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen (Zinssatz derzeit 1 % p.a., bei großen Projekten auch Haftungen für einen Bankkredit inklusive Kreditkostenzuschuss). In den meisten Bundesländern erfolgt noch eine Aufstockung der Förderung durch Landesmittel. Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem auch die Restfinanzierung des Vorhabens durch das Unternehmen und der Kostennachweis für die projektbezogene Verwendung der Förderungsmittel.

Förderbar sind projektrelevante Kosten wie Personalkosten, F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Drittkosten und Reisekosten. Mit Ausnahme der Drittkosten wird ein Gemeinkostenzuschlag von + 25 % hinzugerechnet.

Eine Einreichung ist laufend möglich. Die Forschungsförderung muss allerdings VOR der Projektdurchführung bei der jeweiligen Förderstelle beantragt werden.

Das Konzept des „Technology Readiness Level – TRL“ wurde 1988 von der NASA entwickelt. Ziel war es, eine Einstufung zu finden, um die Eignung einer Technologie für den Einsatz in Raumfahrtkomponenten abzuschätzen. Davon ausgehend hat sich der TRL als Standard in weiteren Bereichen der Zukunftstechnologien entwickelt. Er gibt auf einer Skala von 1 bis 9 an, wie weit entwickelt eine Technologie ist. Über die ESA (European Space Agency) fand das Konzept auch in Europa Eingang und wurde bald von den europäischen Technologie-Förderprogrammen (Horizon 2020) übernommen. Auch nationale Förderagenturen wie die FFG stellen mittlerweile in manchen Förderprogrammen darauf ab.

FAQs - FORSCHUNGSPRÄMIE

➤ Ist die Forschungsprämie eine Förderung?

Nein, die Forschungsprämie ist KEINE Förderung. Sie ist ein Finanzinstrument für bereits erbrachte F&E-Leistungen. Demnach kann sie unabhängig als auch ergänzend zur Forschungsförderung und/oder auch anderen Förderungen eingebracht werden.

➤ Wie hoch ist die Forschungsprämie?

Die Forschungsprämie beträgt 14 % der gesamten Forschungsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres zzgl. Gemeinkostenzuschlag.

➤ Wie ist der Ablauf bei der Beantragung der Forschungsprämie?

Der Antrag wird an das zuständige Finanzamt gerichtet. Das Gutachten für die Forschungsprämie für eigenbetriebliche F&E wird über FinanzOnline bei der FFG angefordert. Hier bildet die Beschreibung der F&E-Aktivitäten, aufgegliedert nach Ziel und Inhalt, Methode bzw. Vorgangsweise und Neuheit, die Grundlage für die Begutachtung. Das Jahresgutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Finanzamt.

➤ Was wird beurteilt?

Beurteilt wird: Handelt es sich um begünstigte Forschung und experimentelle Entwicklung im Sinne § 108c des Einkommensteuergesetzes und der Forschungsprämienverordnung. Ergänzend zieht die FFG für die Beurteilung, ob die inhaltlichen Voraussetzungen für die Forschungsprämie gegeben sind, auch das so genannte Frascati-Manual (2015) heran. Ist das Gutachten erstellt, wird es automatisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt und ist auf FinanzOnline im elektronischen Steuerakt für das Unternehmen einzusehen. Das Unternehmen wird per E-Mail von der Fertigstellung benachrichtigt.

➤ Wann kann die Forschungsprämie beantragt werden?

Die Einreichung erfolgt via FinanzOnline im Nachhinein, sprich für ein abgeschlossenes Wirtschaftsjahr. Sobald allerdings der Körperschaftssteuerbescheid zum jeweiligen abgeschlossenen Wirtschaftsjahr rechtsgültig ist, kann die Forschungsprämie nicht mehr beantragt werden.

Nein, die Forschungsprämie ist KEINE Förderung. Sie ist ein Finanzinstrument für bereits erbrachte F&E-Leistungen. Demnach kann sie unabhängig als auch ergänzend zur Forschungsförderung und/oder auch anderen Förderungen eingebracht werden.

Die Forschungsprämie beträgt 14 % der gesamten Forschungsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres zzgl. Gemeinkostenzuschlag.

Der Antrag wird an das zuständige Finanzamt gerichtet. Das Gutachten für die Forschungsprämie für eigenbetriebliche F&E wird über FinanzOnline bei der FFG angefordert. Hier bildet die Beschreibung der F&E-Aktivitäten, aufgegliedert nach Ziel und Inhalt, Methode bzw. Vorgangsweise und Neuheit, die Grundlage für die Begutachtung. Das Jahresgutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Finanzamt.

Beurteilt wird: Handelt es sich um begünstigte Forschung und experimentelle Entwicklung im Sinne § 108c des Einkommensteuergesetzes und der Forschungsprämienverordnung. Ergänzend zieht die FFG für die Beurteilung, ob die inhaltlichen Voraussetzungen für die Forschungsprämie gegeben sind, auch das so genannte Frascati-Manual (2015) heran. Ist das Gutachten erstellt, wird es automatisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt und ist auf FinanzOnline im elektronischen Steuerakt für das Unternehmen einzusehen. Das Unternehmen wird per E-Mail von der Fertigstellung benachrichtigt.

Die Einreichung erfolgt via FinanzOnline im Nachhinein, sprich für ein abgeschlossenes Wirtschaftsjahr. Sobald allerdings der Körperschaftssteuerbescheid zum jeweiligen abgeschlossenen Wirtschaftsjahr rechtsgültig ist, kann die Forschungsprämie nicht mehr beantragt werden.

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p3consulting Eva Pröll, MBA

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